Mein Ansprechpartner: Frank Kraehmer
Es gibt nur wenige Berufe, die so vielseitig, lebendig und kommunikativ sind. Der Umgang mit Kunden, die wechselnden Verbraucherwünsche, die Pflege des Warensortiments und die technisch-organisatorische Abwicklung der unterschiedlichsten Einzelhandelsfunktionen, machen den Beruf so interessant und abwechslungsreich.
So vielfältig wie die Waren sind auch die unterschiedlichsten Betriebsformen. Den Beschäftigten bieten sich sowohl im beratungsintensiven Fachhandel als auch im großen Verbrauchermarkt interessante Tätigkeitsbereiche. Wer mit Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein arbeiten möchte, hat die Möglichkeit, seine Persönlichkeit weiter zu entwickeln und den Erfolg seiner Arbeit unmittelbar zu erleben.
Engagierten Mitarbeitern bieten sich gute Karrierechancen in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Neben der vielseitigen Tätigkeit als Kundenberater, gibt es auch vielfältige Führungsaufgaben als Abteilungs- oder Filialleiter. Zudem setzen große Handelsunternehmen ihre Mitarbeiter auch für verantwortungsvolle Verwaltungsaufgaben (z.B. Einkauf, Logistik) ein. Gerade im Einzelhandel besteht außerdem die Möglichkeit, selbstständig ein Unternehmen zu gründen und zu führen.
Ziele der Berufsgruppe am Berufskolleg Herzogenrath
Aufnahmevoraussetzung und Anforderungen
Ein Ausbildungsvertrag als Verkäuferin/Verkäufer bzw. als Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel
Die Ausbildungsdauer zur Verkäuferin/zum Verkäufer dauert zwei Jahre, zur Kauffrau / zum Kaufmann im Einzelhandel dauert drei Jahre. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die Ausbildungsinhalte der beiden Ausbildungsberufe identisch. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/-in besteht die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel neu abzuschließen und nach einem Jahr die Abschlussprüfung abzulegen.
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist unter bestimmten Voraussetzungen in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben und der IHK möglich.
Fächer, Unterricht und Unterrichtsinhalte
Der Rahmenlehrplan (2004) sieht die folgenden Lernfelder für die Ausbildung im Einzelhandel vor:
Abschlüsse und Prüfungen
Abschlussprüfung vor der IHK für den Beruf des Verkäufers/der Verkäuferin:
Die schriftliche Abschlussprüfung setzt sich aus dem Bereich Verkauf und Marketing (90 Minuten), Warenwirtschaft und Rechungswesen (60 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) zusammen. Die mündliche Prüfung (fallbezogenes Fachgespräch) dauert 20 Minuten und umfasst einen Aufgabenbereich aus einer im Ausbildungsvertrag festgeschriebenen Wahlqualifikationseinheit. Diese Wahlqualifikationseinheit wird zwischen den Auszubildenden und dem Ausbilder vereinbart und kann aus den Bereichen Warenannahme und Warenlagerung, Beratung und Verkauf, Kasse oder Marketingmaßnahmen ausgewählt werden.
Abschlussprüfung vor der IHK für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes im Einzelhandel:
Mit dem Ausbildungsbeginn Sommer 2009 wird für die Kaufleute im Einzelhandel eine gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt.
Hierbei entfällt die Zwischenprüfung, dafür findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres der erste Teil der Abschlussprüfung statt. Die geprüften Fächer sind dann:
Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet dann am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Geprüft werden:
Für den Ausbildungsberuf zur Verkäuferin/ zum Verkäufer bleibt der Prüfungsmodus bestehen. Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt und die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung ist identisch mit dem ersten Teil der Abschlussprüfung zur Kauffrau/ zum Kaufmann im Einzelhandel. Beim Abschluss eines anschließenden Ausbildungsvertrages zur Kauffrau/ zum Kaufmann im Einzelhandel kann der schriftliche Teil der Verkäuferprüfung direkt als erster Teil der Abschlussprüfung zum Kauffrau/ zum Kaufmann im Einzelhandel angerechnet werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite:
http://www.prueferportal.org/html/431.php#uebersicht
Schulische Abschlüsse:
Der Sekundarabschluss I ? Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - wird von allen Schülerinnen und Schülern erworben, die diesen Bildungsabschluss noch nicht erreicht und die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Den Sekundarabschluss I ? Fachoberschulreife - erwerben die Schülerinnen und Schüler mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.
Um eine Überprüfung zu ermöglichen und die Fachoberschulreife zu gewähren ist die Abgabe einer Zeugniskopie der zehnten Klasse bis zum 01. Dezember des ersten Ausbildungsjahres bzw. vier Woche nach Ausbildungsbeginn notwendig.
Die Fachhochschulreife kann derzeit nicht erlangt werden, da die hierfür erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen nicht angeboten werden können.
Fördern und Fordern
Ergänzungsangebote, Zusatzqualifikationen und Zertifizierungen
Weitere Zusatzqualifikationen